Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.    Buchung und Zahlung

Sie können persönlich, telefonisch oder schriftlich die Buchung vornehmen.
Mit Annahme der Buchungsbestätigung/Rechnung kommt der Mietvertrag zustande.
Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen gleich welcher Art, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Campingplatz Bertingen bestätigt sind.
Die Reservierung wird erst gültig, bei einer Vorauszahlung von 25% der Kosten, mindestens aber 50,00  €.
Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Anreise zu bezahlen.

2.    Anreise und Abreise

Das Mietobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00Uhr (Blockhaus, Tipi +Campingplatz ) zur Verfügung. Wenn es frei ist, kann es auch früher belegt werden. Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten der Rezeption möglich (08:00 -13:00 und 15:00 – 20:00 Uhr). Das Mietobjekt (Blockhaus/Tipi) ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr besenrein/sauber zu verlassen.
Der Campingstandplatz ist am Abreisetag bis 12:00 Uhr zu räumen.


3. Nutzung des Blockhauses oder Campingstandplatzes

Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl bewohnt werden, für die es eingerichtet ist.
Ein Nutzungsrecht haben nur Personen, die für dieses Objekt angemeldet sind.
Die reservierende Person ist persönlich haftbar für alle Verpflichtungen, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen.
Die Betriebsleitung behält es sich vor, eine Kaution in der Höhe von 100,00 € je Buchung als Sicherheit im Voraus zu kassieren. Diese Kaution wird am Abreisetag zurückgezahlt, jedoch erst nach Kontrolle des Mietobjektes unter Verrechnung von eventuell festgestellten Mängeln und/oder außergewöhnlichen Reinigungskosten.
Es obliegt dem Mieter selbst, die Verwaltung des Campingplatz Bertingen auf Mängel und Defekte vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen.

4.    Rücktritt durch den Mieter

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erklärt werden.
Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
Sie haben das Recht, uns einen Nachmieter zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter dieses Recht rechtzeitig bei uns schriftlich anmeldet, damit wir noch eine Umbuchung vornehmen können.
Wir behalten uns vor, den Eintritt des Nachmieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages abzulehnen, wenn uns dies unter Berücksichtigung der Person des Mieters  für gerechtfertigt erscheint oder wenn gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen.
Der Eintritt des Nachmieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ist erst wirksam mit der durch uns bestätigten Namensänderung und der Bezahlung von 25,00 € Umbuchungsgebühr. Treten Sie von einem Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. ( § 651 a ff des DGB)

bis 75 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises mind. 25,00 €
bis 45 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
bis  7   Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises

bei späterer Stornierung oder vorheriger Abfahrt ist der vollständige Betrag zu zahlen.

Mietobjekte, die einen Tag nach Reservierungsbeginn nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden.
Das Besetzen von freigewordenen, reservierten Mietobjekten durch uns, bedeutet kein Stellen des Ersatzmieters, da  diese in der Regel anderweitig untergebracht werden können.

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich den Abschluß einer Stornierungs- und Rücktrittsversicherung.

5.    Rücktritt durch Campingplatz

Wir können von einem Mietvertrag vor Mietbeginn zurücktreten oder den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn:

a)    der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b)    das gemietete Objekt, bei Vertragsabschluß in Folge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, nicht zur Verfügung gestellt werden kann
Kündigen wir den Vertrag nach a) dann verfällt der Mietpreis. Treten wir nach b) vom Mietvertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge zurückerstattet,
weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigen wir den Mietvertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil, der den eingesparten Aufwendungen entspricht, zurück


6.    Haftung

Der Campingplatz Bertingen haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder Störungen von Wasser- Strom- oder Gasversorgung entstehen.
Wir haften ebenfalls nicht für Schäden und Verletzungen, die durch die Benutzung, der sich auf dem Betriebsgelände befindlichen Anlagen bzw. Geräte entstehen und nicht für Schadensersatzansprüche als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte.
Auch wird nicht für außerbetrieb geratene und oder außerbetrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen gehaftet.




                7. Preise

Wir behalten uns ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss
(Datum der Bestätigung) mehr als 4 Monate liegen.
Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, so sind Sie zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung berechtigt.


8.    Reklamationen

Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der Verwaltung zu melden. Es ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.
Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens 14 Tage nach der Abreise schriftlich bei der Geschäftsleitung des Campingplatz Bertingen eingegangen sind.
Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der zuständigen Verwaltung angezeigt worden sind.
Ansprüche aus Reklamationen verjähren 6 Monate nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit.


9.    Schlussbestimmungen

Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Wolmirstedt.

       
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